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   AG Dortmund, 09.05.2005 - 257 IK 45/02   

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https://dejure.org/2005,18075
AG Dortmund, 09.05.2005 - 257 IK 45/02 (https://dejure.org/2005,18075)
AG Dortmund, Entscheidung vom 09.05.2005 - 257 IK 45/02 (https://dejure.org/2005,18075)
AG Dortmund, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 257 IK 45/02 (https://dejure.org/2005,18075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vollstreckungsverbot, Insolvenzgläubiger, Unterhaltsgläubiger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO §§ 89 Abs. 3, 89 Abs. 1; ZPO §§ 850 c, 850 d
    Vollstreckungsverbot, Insolvenzgläubiger, Unterhaltsgläubiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer gegen einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss eingelegten Erinnerung; Abhilfe einer Erinnerung durch eine Rechtspflegerin im Rahmen der ihr zustehenden Abhilfebefugnis

  • zvi-online.de

    InsO § 89; ZPO §§ 850c, 850d
    Unzulässigkeit der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen aus Altforderungen während des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer gegen einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss eingelegten Erinnerung; Abhilfe einer Erinnerung durch eine Rechtspflegerin im Rahmen der ihr zustehenden Abhilfebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 463
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05

    Zulässigkeit der Bestimmung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen

    Rechtsbehelfe mit dem Ziel, die Unzulässigerklärung einer gegen das von Amts wegen zu beachtende Vollstreckungsverbot verstoßenden Zwangsvollstreckung in die Masse zu erreichen, kann wegen des mit der Insolvenzveröffnung verbundenen Übergangs der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nur der Insolvenzverwalter geltend machen ( AG Dortmund, Beschluss v. 9.5.2005, Az.: 257 IK 45/02 , zitiert nach [...] Nr. KORE570882005; MüKo/Breuer, InsO, § 89 Rdnr. 39 m.w.N.; Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage, § 89 Rdnr. 25; Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 766 Rdnr. 18).
  • LG Kassel, 11.11.2005 - 3 T 813/05

    Geltendmachung einer persönlichen Haftung eines Gesellschafters für

    Rechtsbehelfe mit dem Ziel, die Unzulässigerklärung einer gegen das von Amts wegen zu beachtende Vollstreckungsverbot verstoßenden Zwangsvollstreckung in die Masse zu erreichen, kann wegen des mit der Insolvenzveröffnung verbundenen Übergangs der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nur der Insolvenzverwalter geltend machen ( AG Dortmund, Beschluss v. 9.5.2005, Az.: 257 IK 45/02 , zitiert nach [...] Nr. KORE570882005; MüKo/Breuer, InsO, § 89 Rdnr. 39 m.w.N.; Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage, § 89 Rdnr. 25; Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 766 Rdnr. 18).
  • LG Heilbronn, 16.01.2006 - 1 T 530/05

    Einstellung des Vollstreckungsverfahrens im Hinblick auf den

    Alleine ihnen eröffnet die Bestimmung im Blick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit auch während des Insolvenzverfahrens die Vollstreckung in den nicht allgemein pfändbaren Teil der künftigen Bezüge (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 625 ff ; AG Dortmund v. 09.05.2005, Az. 257 IK 45/02 ; Kübler-Prütting, InsO § 89 Rnr. 89; Münchner Kommentar-Breuer, § 89 InsO Rnr. 36 S. 1886 letzter Satz; Nehrlich-Römermann-Wittowski, § 89 InsO Rnr. 20; Stöber, Forderungspfändung, Rnr. 972 a; Behr JurBüro 1999, 66 ff; LG Heilbronn, Beschluss v. 16.08.2004, 1 T 220/04 St).
  • LG Detmold, 06.12.2005 - 3 T 300/05

    Voraussetzungen der zwangsvollstreckungsrechtlichen Durchsetzung eines

    Für diese verbleibt es bei dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 449; Eickmann, InsO§ 89 Rn. 3; Stöber, Forderungspfändung 14. Auflage Rn. 972 a; Landgericht Heilbronn, Rpfleger 2005, 98 [LG Heilbronn 22.09.2004 - 1 T 291/04 Bm] ; Amtsgericht Dortmund, NZI 2005, 463 [AG Dortmund 09.05.2005 - 257 IK 45/02] ; Uhlenbruck, InsO § 89 Rn. 22).
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